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Einführung in den TVÖD
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen) in Deutschland |
Wann : |
Siehe unsere Website |
Inhalt: Der TVÖD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst -Bund und Kommunen-), unterscheidet sich grundsätzlich und in vielen Einzelregelungen deutlich vom BAT / BAT-O. So wurde bspw. die direkte Anlehnung an das Beamtenrecht (etwa in den Bereichen Nebentätigkeitsrecht, Haftungsrecht u.a.) aufgegeben und ersetzt durch neue Regelungen oder durch das allg. Arbeitsrecht. Auch die Entgeltberechnung und .... |
Wo: |
Siehe unsere Website |
Kosten: |
Siehe unsere Website |
Leiter/in: |
Siehe unsere Website ("Die Dozenten") |
Kontaktadresse: |
Praktiker-Seminare GbR (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Arbeitswelt, Mobbing)
, Ollenhauerstrasse 46, 13403 Berlin, Tel.: +49 / 030 / 46064746 |
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